Fachbegriff

Impressum

Das Impressum ist die gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung auf deutschen Websites – basierend auf dem Telemediengesetz (TMG). Es enthält Name, Adresse und Kontaktdaten des Betreibers und ist für alle gewerblichen Websites Pflicht – also auch für jeden lokalen Betrieb. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann Abmahnungen nach sich ziehen. Es muss von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein, in der Regel über einen Link im Footer.

Was bei kleinen Betriebsseiten oft falsch ist oder fehlt

Erstaunlich viele Websites von Restaurants, Friseuren oder Handwerksbetrieben verstoßen gegen die Impressumspflicht – oft aus Versehen. Häufige Fehler: das Impressum ist nicht von jeder Seite aus erreichbar, es fehlen die Vertretungsberechtigten oder die zuständige Aufsichtsbehörde, oder es ist nur auf einer Unterseite tief vergraben. Solche Mängel sind schnell behoben – und ersparen Abmahnungen, die in der Region durchaus vorkommen.

Was muss ins Impressum?

Für Unternehmen und Gewerbetreibende sind mindestens diese Angaben Pflicht:

  • Vollständiger Name und Anschrift (kein Postfach)
  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
  • Rechtsform und Vertretungsberechtigte (z. B. GmbH, Inhaber)
  • Gegebenenfalls Handelsregisternummer, Steuer- oder USt-ID
  • Zuständige Aufsichtsbehörde (bei bestimmten Branchen)

Wo muss das Impressum stehen?

Das Impressum muss auf jeder Website leicht erreichbar sein – in der Regel über einen Link im Footer (der untere Bereich jeder Seite). Es muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Ein verstecktes oder fehlendes Impressum kann zu Abmahnungen führen.

Was ist der Unterschied zu Datenschutzerklärung und AGB?

Das Impressum regelt nur die Identität des Betreibers. Die Datenschutzerklärung (ebenfalls Pflicht) erklärt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) regeln Vertragskonditionen und sind nicht grundsätzlich verpflichtend, aber für Online-Shops sinnvoll.

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